Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Elektroinstallationshandwerk
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Elektro Otten, nachfolgend "Auftragnehmer" genannt, und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt), die im Rahmen von Elektroinstallationsarbeiten geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Arbeiten zustande. Die schriftliche Bestätigung kann auch durch elektronische Kommunikation erfolgen.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang wird durch die schriftliche Vereinbarung oder das Angebot des Auftragnehmers bestimmt. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, Leistungen nach den anerkannten technischen Regeln und Normen zu erbringen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart sind, aber aus Gründen der Sicherheit oder der Vorschriften erforderlich sind.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlich sind.
(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Arbeitsbereich für die Elektroinstallationsarbeiten sicher zugänglich ist und keine Gefahren für den Auftragnehmer oder dessen Mitarbeiter bestehen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Durchführung der Arbeiten nicht zu behindern und den Auftragnehmer rechtzeitig über etwaige Änderungen der Situation zu informieren.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Die Preise für die erbrachten Leistungen werden im Vertrag oder Angebot festgelegt. Sofern keine Preisklausel vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsausführung gültigen Preise des Auftragnehmers.
(2) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders vereinbart.
(3) Rechnungen sind innerhalb von [7] Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
§ 6 Abnahme
(1) Die Abnahme der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber nach vollständiger Ausführung der Arbeiten. Der Auftraggeber hat die Arbeiten nach Beendigung zu prüfen und die Abnahme unverzüglich zu erklären.
(2) Eine stillschweigende Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Arbeiten ohne Beanstandungen nach Ablauf von [5] Werktagen nutzt.
§ 7 Mängelhaftung
(1) Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und für die verwendeten Materialien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer wird Mängel nach eigener Wahl entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung beheben.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt [2] Jahre ab Abnahme der Leistung, es sei denn, die Mängel wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
(2) Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die aus der Erbringung der Leistungen resultieren, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Höhere Gewalt
(1) Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistungen, wenn diese durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse wie z. B. Streiks, Naturkatastrophen, Kriege oder behördliche Anordnungen verursacht werden.
(2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über solche Ereignisse informieren und die Auswirkungen auf den Ausführungszeitraum mitteilen.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung des Vertragszwecks.
(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
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